Wer beim Versicherungsschutz auf Nummer sicher gehen will, greift zum Musterkaufvertrag. Hier sollte man, so die HUK-COBURG, darauf achten, dass der Vertrag neben Veräußerungsanzeigen auch einen Passus zum Versicherungsschutz enthält. Erstere kann man nach dem Verkauf sofort an die Zulassungsstelle schicken, in Letzterem wird festgeschrieben, ob die Versicherung gekündigt oder beibehalten wird. - Einen Musterkaufvertrag können Kunden sich bei ihrer Versicherung besorgen.
Übernimmt der Käufer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkäufers, hält sich die Versicherung wegen der Beiträge an den neuen Eigentümer. Will er die Kfz-Police nicht übernehmen, vergisst dann aber die Ummeldung, wird die Zulassungsstelle aktiv. Weil kein Versicherungsschutz besteht, wird sie den Wagen aus dem Verkehr ziehen.
Doch bevor man Gas gibt und mit seinem neuen Gebrauchten davonfährt, muss man überprüfen, ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Am besten lässt man sich die Police und einen Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg zeigen. Und natürlich müssen die Kennzeichen gültige amtliche Stempel tragen.
Quelle:
www.huk.de