Im ersten Fall hatte in einem Großraumwaggon ein großer Reisekoffer, zu dem sich kein Reisender bekannte, die Aufmerksamkeit der Beamten erweckt. Bei der Kontrolle wurden darin 20.000 Zigaretten (100 Stangen) der Marke "L&M" ohne gültige Steuerbanderole entdeckt. Die Ermittlungen führten zu einem Reisenden, der anderen Passagieren durch sein Verhalten aufgefallen war, da er ständig seinen Sitzplatz mit einem Liegeplatz in einem Liegewagen gewechselt hatte. Im Liegewagenabteil konnten eine weitere Reisetasche sowie ein Koffer mit rund 23.000 Zigaretten (115 Stangen) der Marke "Jin Ling" mit russischer Steuerbanderole sichergestellt werden. Bei der Überprüfung der Personalien staunten die Zöllner nicht schlecht. Der von ihnen aufgespürte Schmuggler war schon mehrmals mit den Zollbehörden in Konflikt geraten, so dass bereits ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen ihn vorlag.
Im Rahmen der weiteren Kontrolle des Liegewagens konnten die Beamten noch mehr Zigaretten verschiedener Marken mit russischer Steuerbanderole sicherstellen. Es handelte sich um insgesamt 24.000 Stück, welche in einer Reisetasche und in einem Koffer verstaut waren. Im Zuge der Ermittlungen konnte das Gepäck einem anderen Reisenden zugeordnet werden, der ebenfalls festgenommen wurde. Die beiden Schmuggler wurden der Zollfahndung zur Durchführung der weiteren Ermittlungen übergeben.
Insgesamt waren die Nächte vom Donnerstag bis Sonnabend für die Kontrolleinheit des Hauptzollamtes Magdeburg sehr erfolgreich.
So hatten die Beamten bereits in der vorherigen Nacht im Rahmen einer Kontrolle auf dem Parkplatz Lappwald an der Autobahn 2 einen größeren Fund an Schmuggelzigaretten gemacht. In einem aus Russland kommenden Reisebus versuchte ein Fahrer die Kontrollbeamten zu täuschen, indem er rund 37.000 Zigaretten (187 Stangen) in Hohlräumen versteckte und diese dann mit Holz und Teppichboden verkleidete.
Daneben gingen den Beamten auch Busreisende mit geringeren Mengen ins Netz, so dass am Ende noch weitere rund 2.000 Zigaretten sichergestellt werden konnten.
Der Gesamtsteuerschaden aller Feststellungen der drei Tage beläuft sich auf über 18.000 Euro.
Quelle:
www.zoll.de