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25.11.2008
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URTEIL

Zeitschriften dürfen "Test" im Titel führen


© brieden.de
Der Versuch der Stiftung Warentest, bestimmte Zeitschriften, die das Wort "Test" im Titel führen, juristisch aus dem Verkehr zu ziehen, ist gescheitert. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat am 5. November 2008 die Beschwerde auf Nichtzulassung der Revision verworfen und somit das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 2. August 2007 bestätigt.

"Ein unserer Meinung nach unsinniger Rechtsstreit hat nun ein Ende gefunden", meint der Geschäftsführer Michael Brieden. "Die Stiftung wollte ihre Marktposition juristisch festigen statt mit Wettbewerbsmitteln zu arbeiten."

Die Stiftung Warentest hatte gegen die Verwendung der Titel "HiFi Test" und "Home Cinema Test" aus dem Michael E. Brieden Verlag als Marke und Namen geklagt. Das OLG Hamburg hat dagegen entscheiden, dass Zeitschriften grundsätzlich das Wort "Test" im Titel führen können.

"Der Begriff Test wird nach diesem Urteil lediglich beschreibend gebraucht", so der Anwalt des Michael E. Brieden Verlag, Steffen Wilde. "Beschreibende Begriffe wie Auto oder Fernseher sind nicht schützbar." Weiterhin darf der Michael E. Brieden Verlag auch die zu den Zeitschriftentiteln angemeldeten Internet-Domains uneingeschränkt nutzen.

"Ich bin froh, dass wir nun Rechtssicherheit haben", so Michael E. Brieden. "Wir können ohne Störgeräusche den Verlag weiter ausbauen." Der Michael E. Brieden Verlag bringt seit 1982 Special-Interest Test Magazine heraus und publiziert mit 22 Magazinen das breiteste Zeitschriftenangebot für Unterhaltungselektronik. Die Gesamtauflage liegt jährlich bei über vier Millionen Exemplaren.

Quelle: www.brieden.de


  



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