Aufgrund der aufgefundenen Beweismittel und der Aussagen des Beschuldigten geht das Zollfahndungsamt Dresden derzeit von einem Tatumfang von rund 230.000 unverzollten und unversteuerten Zigaretten aus.
Der durch den Geschäftsmann zu begleichende Steuerschaden beläuft sich damit auf rund 40.000 Euro.
Ins Rollen gebracht hatten die Ermittlungen besorgte Eltern, denn der Bäcker hatte die Zigaretten auch an minderjährige Schüler einer nahegelegenen Schule verkauft.
Die Eltern waren damit ganz und gar nicht einverstanden und wandten sich unter anderem an die Schule, die den Sachverhalt der örtlichen Polizeidienststelle übergab.
Diese schaltete das Zollfahndungsamt Dresden ein.
Auch der Käufer unverzollter und unversteuerter Zigaretten begeht eine Steuerstraftat: Für Steuerhehlerei sieht die Abgabenordnung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.
Quelle:
www.zoll.de