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04.09.2008
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GESETZ

Seit 1. 9. neues Gesetz zum Schutz von geistigen Eigentum in Kraft


© markenverband.de
Am 1. September 2008 tritt das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum in Kraft. Der Markenverband begrüßt die neuen Regelungen. Christoph Kannengießer, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, fordert darüber hinaus weiter gehende strafrechtliche Sanktionen zur besseren Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie.

„Der wirksame Schutz des geistigen Eigentums ist Voraussetzung dafür, dass sich Kreativität und Innovationen überhaupt lohnen. Die deutsche Wirtschaft insgesamt und gerade die Markenunternehmen können im internationalen Wettbewerb vor allem deshalb weiter wachsen, weil sie für technischen Vorsprung und starke Marken, für Qualität und Sicherheit stehen. Geistiges Eigentum und Sacheigentum sind in einer Marktwirtschaft gleichermaßen schutzbedürftig. Die sich immer weiter verbreitende Plage der Marken- und Produktpiraterie, die Wachstum und Wohlstand bedroht, muss daher dringend besser bekämpft werden. Es ist positiv, dass der Gesetzgeber diesem Gedanken jetzt besser Rechnung tragen will“, sagte Kannengießer.



Mit dem Gesetz werden Regelungen reformiert und zum Teil für die Rechteinhaber auch verbessert. So wird für die Inhaber von Marken der Auskunftsanspruch gegen denjenigen, der selbst kopiert und fälscht, aber auch gegen Dritte gestärkt. Dies ist insbesondere in der Diskussion um die bessere Überwachung des virtuellen Markes wichtig, weil Piraterieware zunehmend auch über Internetauktionshäuser versteigert wird. Dort wird bislang noch zu oft billigend in Kauf genommen, dass gefälschte Markenprodukte angeboten werden. Die Möglichkeiten der geschädigten Unternehmen, auch an die Hintermänner von Rechtsverletzungen und Fälschungen heranzukommen, dürfte sich durch den Auskunftsanspruch gegen Dritte jetzt einen guten Schritt verbessert haben.

„Das neue Gesetz ist ein richtiger Schritt, reicht aber nicht aus. Hier geht es um organisierte Kriminalität, die nur mit dem Strafrecht bekämpft werden kann. Es ist dringend erforderlich, die Abschreckungswirkung durch verschärfte strafrechtliche Sanktionen zu erhöhen. Heute stehen die wirtschaftlichen Vorteile der Herstellung und des Handels mit Plagiaten in keinem Verhältnis zum Risiko, das die Täter eingehen. Der Markenverband setzt sich deshalb dafür ein, Marken- und Produktpiraterie als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch zu überführen. Dabei kommt es vor allem darauf an, Mindeststrafen für die Täter vorzusehen“, forderte Kannengießer.

Quelle: www.markenverband.de


  



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