Beispielsweise brauchen Ehepaare nur eine gemeinsame Haftpflichtversicherung. Der jüngere Vertrag kann gekündigt werden. Auch Paare, die ohne Trauschein zusammen leben, können mit einem Vertrag auskommen, wenn der eine Partner in die Police des anderen aufgenommen wird. Die Kündigung des zweiten Vertrages ist hier aber nur zum Ende der normalen Laufzeit möglich.
Junge Familien sollten über einen Invaliditätsschutz für die Kinder nachdenken. Auch eine Risikolebensversicherung für beide Eltern ist sinnvoll. Denn nicht nur der Tod des Hauptverdieners kann eine Familie in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Eine Kapitallebensversicherung hingegen, die den Todesfallschutz mit einem Sparvertrag koppelt, empfehlen die Tester nicht.
Mit dem seit Anfang 2008 geltenden Versicherungsvertragsgesetz ist ein Versicherungswechsel einfacher geworden. Noch lassen sich nur Verträge die ab 2008 abgeschlossen wurden, einfacher kündigen. Ab dem kommenden Jahr gelten die neuen, kundenfreundlicheren Kündigungsregeln dann für alle Verträge.
Quelle:
www.test.de